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Unsere Geschäftsbedingungen (Bildagentur) | (Aufträge) Die Bildagentur Viennaslide liefert Ihnen digitale Druckdaten von Bildmaterial für die entgeltliche Verwendung. Die Preise für die Nutzung des überlassenen Bildmaterials richten sich bei lizenzpflichtigem Material ("Rights Managed") nach Abbildungsgröße, Auflage und Verbreitungsgebiet; bei lizenzfreiem Material ("Royalty Free") gelten fixe Preise. Die jeweils gültige Preisliste ist unter www.viennaslide.com abrufbar. Die Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung übertragen. Mit dem Umschreiben einer Rechnung auf Wunsch des ursprünglichen Bestellers bzw. Rechnungsempfängers wird nur dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rechnungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der Besteller ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu machen. Wird ein Bild entgegen der ursprünglichen Bestellung schlussendlich nicht verwendet, ist dies spätestens zum ursprünglich geplanten Erscheinungstermin bekannt zu geben, widrigenfalls das vereinbarte Honorar berechnet wird. Auch für die Lieferung ins Ausland gilt österreichisches Recht. Nach der Beendigung der Reproduktionsarbeiten ist unaufgefordert und kostenlos ein vollständiges Belegexemplar zu liefern. Ist nichts anderes vereinbart, erwirbt der Besteller das einmalige Veröffentlichungsrecht an den ausgewählten Bildern. Bei Neuauflagen, Wiederholungsnutzung oder Lizenzausgaben desselben Objekts wird Rabatt gewährt. Sämtliche Nebenrechte bleiben vorbehalten. Honorarvereinbarungen gelten nur für den genau bezeichneten Zweck und Umfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer erneuten Honorarvereinbarung. Die Nutzungshonorare verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart wird, immer nur für das einmalige, nichtexklusive Nutzungsrecht. Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen im Übrigen stets die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Urheber- bzw. Agenturvermerk wird stets verlangt, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers, der Agentur und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Bei nicht vereinbarter Unterlassung des Vermerks kann ein Zuschlag in der Höhe von 100 % verlangt werden. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden oder Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des gelieferten Bildmaterials entstehen. Bei Veröffentlichung von Bildern von Kunstwerken ist vom Eigentümer die Genehmigung einzuholen; bei Veröffentlichung von Bildern von Personen ist das Einvernehmen mit der abgebildeten Person vom Besteller herzustellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unter Umständen auch Bilder von Gebäuden nur nach Rücksprache mit dem Eigentümer verwendet werden dürfen; hier können separate Rücksprachen nötig und Lizenzzahlungen fällig werden (zB Wien, Schloss Schönbrunn). Der Verwender trägt die Verantwortung bei Veränderungen des eventuell mitgelieferten Textes. Zustimmung zu tendenzfremder Verwendung oder zu textlichen Unterstellungen bedarf immer der Schriftform. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Besteller ist allein dieser etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das jeweils zuständige Gericht in Wien. Unsere Adresse: |